Immobilien sind Lebensraum, Betriebsstätte oder auch Investment.
Aus diesem Grunde bringen Miete, Pacht und der Erwerb von Eigentum gleichermaßen Perspektive und Verpflichtung mit sich. Immobilien brauchen deswegen eine sichere Basis - auch in rechtlicher Hinsicht.
Verträge über Immobilien sind in der Regel auf Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte angelegt und berühren - sowohl für Eigentümer als auch für Mieter, für Käufer und Verkäufer oder für Wohnungseigentumsgemeinschaften - die finanzielle Existenz. Bei der rechtlichen Begleitung sind wir uns dieser besonderen Verantwortung bewusst:
Werden Immobilien zu privaten oder gewerblichen Gründen genutzt, so stehen insbesondere der Erhalt von Vermögenswerten und die Abwehr von schädlichen Eingriffen im Vordergrund.
Im öffentlichen Raum erfordert die anwaltliche Tätigkeit häufig einen zusätzlichen, kreativen Ansatz. So entwickeln wir - auch unter Hinzuziehung von strategischen Partnern - Konzepte für die Nachnutzung leerstehender Handelsimmobilien oder Gebäude mit ehemals öffentlicher Funktion (z.B. frühere Behörden, Gerichte etc.). „Hierfür bieten wir als Spezial-Themen sowohl ein aktives Leerstandsmanagement als auch das Immobilienpooling für die Zusammenlegung, Entwicklung und Vermarktung von innerstädtischen Einzelhandelsflächen an.“